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Cocolore v. CLEMENCE / QUATTRO B
ALTER 10.03.2013 (11-jährig)
FARBE Fuchs
GESCHLECHT Stute
ZUCHTGEBIET OS-International
MWST 19.0%
Clemence Cordalme Cor de la Bryere
Aleska Z
Wanja Grannus
Walhalla
Queen Quattro B Qredo de Paulstra
Une Americane
Chanel Cor de la Bryere
Talenta

Hinweis für Verbraucher:

Die Vorschriften des Verbrauchsgüterkaufs (§§ 474 ff BGB) finden keine Anwendung.

Dies bedeutet, dass sich die vereinbarte Beschaffenheit der verkauften

Pferde ausschließlich nach den Auktionsbedingungen richtet, d.h. insbesondere das

der Verkäufer keine Gewähr dafür übernimmt, dass sich die Kaufsache für die vom Käufer vorausgesetzte Verwendung eignet und/oder nicht die übliche Beschaffenheit aufweist.

Anders als beim Verbrauchsgüterkauf ist auch in den hier geltenden Bedingungen eine

Verkürzung der Verjährung hinsichtlich der Ansprüche des Käufers vereinbart und der Käufer kann sich nicht auf solche Mängel berufen, die für ihn vor Abschluss des Kaufvertrages erkennbar waren.


 


 

AUKTIONSSBEDINGUNGEN


 

I.  Allgemeines

Bei der Auktion handelt es sich um eine öffentliche Versteigerung im Sinne der §§ 838 Abs. 3 und 474 Abs. 2 S. 2 BGB, die für jedermann zugänglich ist und bei der Pferde als gebrauchte Sachen im Rechtssinne verkauft werden. Gemäß § 474 Abs.1 S.2 BGB sind die Regeln des Verbrauchsgüterkaufs nichtanwendbar. Ein Widerrufs- oder Rückgaberecht nach Zuschlagserteilung besteht nicht.

 

II.  Ablauf der Versteigerung

1. Die Pferde können unmittelbar vor der Versteigerung besichtigt werden und werden einzeln nacheinander an der Hand vorgestellt und versteigert.

2. Die Gebote erfolgen in EUR nach Aufforderung des Versteigerers. Das Mindestgebot beträgt 1.000 EUR. Zusätzlich zum Zuschlagspreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von 19% an. Auktionsgebühren fallen nicht an.

3.  Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Wiederholen des höchsten Gebotes.

4.  Der Zuschlag ist bindend und verpflichtet zur Abnahme des Pferdes.

5.  Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über.

Der Besitz des Versteigerungsgutes - und damit auch Nutzen, Lasten und Gefahr - geht mit dem

Zuschlag auf den Erwerber über.

6.  Die Übergabe des Pferdes erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises.

 

III.  Angaben zum Auktionslot

1. Die Angaben bezüglich der Pferde wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Etwaige

Angaben bezüglich des Ausbildungsstandes werden aufgrund der besonderen Bedingungen der Auktion nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Eine Gewährleistung für diese Angaben wird nicht gegeben. Insbesondere stellen die Angaben zum Ausbildungsstand keine vereinbarte Beschaffenheit dar. Eine Erklärung zur Tauglichkeit der Pferde für den vom Erwerber vorgesehenen Zweck oder dem Training hierzu sowie zur Zucht ist mit dem Angebot in der Versteigerung nicht verbunden.

2. Der Erwerber hat deshalb anhand der Merkmale des Pferdes, welche er durch Besichtigung selbst feststellen kann, abzuwägen und eine Kaufentscheidung zu fällen.

3.  Zu allen Pferden liegt der Equidenpass vor. Eigentumsurkunden liegen nicht vor.

  

IV.  Gewährleistungsausschluss

Die Pferde werden an Unternehmer (§ 14 BGB) verkauft wie besichtigt, unter vollständigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung.

Die Gewährleistungshaftung für Rechts- und Sachmängel aus § 437 BGB wird gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit gesetzlich zulässig, vollständig ausgeschlossen. Der Ausschluss der Gewährleistung gilt allerdings nicht, soweit sich der Käufer auf einen sich aus einer Beschaffenheitsgarantie oder der vereinbarten Beschaffenheit ergebenden Mangel beruft oder soweit der Käufer vom Veranstalter oder Auktionator arglistig getäuscht wurde. Von der Einschränkung der Gewährleistungshaftung ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und / oder des Auktionators, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters und / oder des Auktionators, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen hervorgerufen sind ; insoweit ist die Haftung begrenzt auf den

vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden; im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Käufers und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

 

 

V. Verjährung

1.  Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Erwerbers, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von drei Monaten nach deren Bekanntwerden. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters und des Anbieters / Verkäufers, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers beruhen sowie für sonstige Schäden, die durch eine mindestens grob fahrlässige Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder

Erfüllungsgehilfen des Versteigerers und des Anbieters / Verkäufers hervorgerufen sind;

insoweit ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren

Durchschnittsschaden; im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit des Käufers und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

2.  Für den Fall, dass Gewährleistungsansprüche wirksam geltend gemacht werden, verjähren

diese innerhalb von drei Monaten nach der Übergabe. Diese Befristung der Verjährung gilt nicht, soweit Ansprüche betroffen sind, die auf Ersatz eines Körper- und Gesundheitsschadens wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels gerichtet oder auf grobes Verschulden, Vorsatz oder Arglist des Verkäufers oder seiner Erfüllungs-gehilfen gestützt sind. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Frist.

 

VI.  Pflichten des Erwerbers

1. Der Erwerber hat nach Zuschlag dem Beauftragten der Verrechnungsstelle unverzüglich

seinen vollständigen Namen und seine Anschrift zu nennen.

Die Identität des Käufers ist auf Verlangen durch ein geeignetes Dokument (z. B. Personalausweis) nachzuweisen.

2. Kommt der Ersteigerer dieser Pflicht und/oder der Kaufpreiszahlung nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem Zuschlag nach, ist der Veranstalter berechtigt, das Pferd innerhalb der Auktion erneut zur Versteigerung aufrufen zu lassen. Der erste Käufer haftet für den durch die Verweigerung der Kaufvertragserfüllung entstandenen Schaden.

3. Der Käufer ist verpflichtet, das Pferd nach dem Zuschlag unverzüglich zu bezahlen und abzunehmen.

4. Personen, die entgeltlich oder unentgeltlich das Bieten für andere übernehmen, bieten und

kaufen dem Veranstalter gegenüber stets für eigene Rechnung und können sich nicht darauf berufen, im Auftrag Dritter gehandelt zu haben.

 

VI.  Datenschutz

Der Erwerber ist damit einverstanden, dass sein Name und seine Adresse sowie seine Käufe zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses gespeichert und verarbeitet werden. Der Datennutzung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden.

 

VII. Schlussbestimmungen

1. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Regelungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung oder die Lücke ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der Zielsetzung der Parteien wirtschaftlich, zivilrechtlich und steuerrechtlich am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen.

2. Es gilt ausschließlich das unvereinheitlichte Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Erfüllungsort ist der Auktionsort. Gerichtstand ist der Sitz des Veranstalters, soweit dies gesetzlich zulässig vereinbar ist.                                                                                                                              

S* gewonnen

1 Starlight R
v. Stolzenberg / Raphael
2 Ganele de Rie Z
v. Gino H / Bamako de Muze
3 Nikko
v. Numero Uno / Continue
4 Big Dream
v. Big Star / Quidam de Revel
5 Guru Livity
v. Kannan / Querlybet Hero
6 Grandurano Z
v. Grandorado TN / Lordanos
7 Cocolore
v. Clemence / Quattro B
8 Kassino DW Z
v. Kannan / Quick Star
9 Kantendra ZE
v. Kannan / Contendro I
10 Oscar ter Doorn
v. Numero Uno / Elvis ter Putte
11 Camp Nou
v. Cornet Obolensky / Montender